Rechtsprechung
BVerwG, 04.03.2015 - 20 F 14.13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,5257) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Rechtswidrigkeit einer Sperrerklärung des Bundesinnenministeriums im Hinblick auf Verfassungsschutzakten zu Ulrike Meinhof
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 99 Abs. 1 S. 1
Rechtswidrigkeit einer Sperrerklärung des Bundesinnenministeriums im Hinblick auf Verfassungsschutzakten zu Ulrike Meinhof - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 04.03.2010 - 20 F 3.09
Verweigerung der Offenlegung des Erkenntnisstands
Auszug aus BVerwG, 04.03.2015 - 20 F 14.13
Die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden kann erschwert werden, wenn sich aus einer vollständigen Offenlegung von Unterlagen vor allem im Rahmen einer umfangreichen Zusammenschau Rückschlüsse auf die gegenwärtige Organisation der Sicherheitsbehörden, die Art und Weise ihrer Informationsbeschaffung, aktuelle Ermittlungsmethoden oder die praktizierten Methoden ihrer Zusammenarbeit mit anderen Stellen ableiten lassen (BVerwG, Beschlüsse vom 4. März 2010 - 20 F 3.09 - juris Rn. 6 …und vom 27. Oktober 2014 - 20 F 6.14 - juris Rn. 7). - BVerwG, 07.08.2013 - 20 F 13.12
Zusammenhang zwischen Wohl des Bundes und auswärtigen Beziehungen; Kontrolldichte …
Auszug aus BVerwG, 04.03.2015 - 20 F 14.13
Ob hiernach die Geheimhaltung der Unterlagen geboten ist, unterliegt im Hinblick auf mögliche außenpolitische Folgen einer Beurteilungs- und Einschätzungsprärogative der Bundesregierung (BVerwG, Beschluss vom 7. August 2013 - 20 F 13.12 - juris Rn. 11). - BVerwG, 27.10.2014 - 20 F 6.14
Schwärzung nicht geheimhaltungsbedürftiger Teile eines Dokuments
Auszug aus BVerwG, 04.03.2015 - 20 F 14.13
Die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden kann erschwert werden, wenn sich aus einer vollständigen Offenlegung von Unterlagen vor allem im Rahmen einer umfangreichen Zusammenschau Rückschlüsse auf die gegenwärtige Organisation der Sicherheitsbehörden, die Art und Weise ihrer Informationsbeschaffung, aktuelle Ermittlungsmethoden oder die praktizierten Methoden ihrer Zusammenarbeit mit anderen Stellen ableiten lassen (…BVerwG, Beschlüsse vom 4. März 2010 - 20 F 3.09 - juris Rn. 6 und vom 27. Oktober 2014 - 20 F 6.14 - juris Rn. 7).
- BVerwG, 13.11.2020 - 20 F 5.20
Teilweise rechtswidrige Sperrerklärung zu Vorgängen betreffend die Europäische …
Bezweckt wird damit zum einen der Schutz der auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland; zum anderen sollen die Beziehungen zu anderen Staaten von Belastungen verschont und insbesondere das diplomatische Vertrauensverhältnis gewahrt bleiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. März 2015 - 20 F 14.13 - juris Rn. 7 m.w.N.). - BVerwG, 15.12.2020 - 20 F 4.20
Pflicht der Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten und Auskünften …
Bezweckt wird damit zum einen der Schutz der auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland; zum anderen sollen die Beziehungen zu anderen Staaten von Belastungen verschont und insbesondere das diplomatische Vertrauensverhältnis gewahrt bleiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. März 2015 - 20 F 14.13 - juris Rn. 7 m.w.N.).